⚖️ Warum ihrHelden.de keine „Vorteilsannahme“ ist – und warum uns das wichtig ist
- Marvin Graf von Wilamowitz-Moellendorff
- Oct 22
- 2 min read
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kennt ihn: § 331 des Strafgesetzbuches. Er regelt die sogenannte „Vorteilsannahme“ – also das Verbot, Geschenke oder Zuwendungen anzunehmen, wenn sie mit dem Amt in Verbindung stehen könnten. Ein wichtiges Gesetz, das Vertrauen und Integrität im öffentlichen Dienst schützt.
Aber gleichzeitig sorgt es auch immer wieder für Unsicherheit: Dürfen Polizist:innen, Beamt:innen oder Lehrer:innen überhaupt Rabatte annehmen? Oder ist das schon ein „Vorteil“ im rechtlichen Sinne?
Diese Frage haben wir uns bei ihrHelden.de sehr früh und sehr gründlich gestellt.
🧩 Unsere Verantwortung: Rechtssicherheit für Alltagsheld:innen
Wir wussten von Anfang an: Wenn wir eine Plattform für Alltagsheld:innen schaffen, muss sie nicht nur fair, sondern auch juristisch einwandfrei sein.
Darum haben wir gemeinsam mit Fachjurist:innen geprüft, ob Rabatte über ihrHelden.de im Sinne des § 331 StGB zulässig sind. Das Ergebnis war klar – und beruhigend:
👉 Ja, die Nutzung von ihrHelden.de ist vollkommen rechtssicher.
Denn:
Unsere Rabatte sind öffentlich beworben und marktüblich,
sie stehen allen Angehörigen einer Berufsgruppe gleichermaßen offen,
und sie sind nicht an eine konkrete dienstliche Entscheidung oder Funktion gekoppelt.
Mit anderen Worten: Ihr bekommt keinen Vorteil wegen eures Amtes – sondern weil ihr zu einer Gruppe gehört, die sich jeden Tag für andere einsetzt.
🔒 Gleichbehandlung statt Begünstigung
Das ist uns besonders wichtig: IhrHelden.de ist keine Plattform für persönliche Geschenke, sondern ein geschlossenes Vorteilsportal mit klar definierten Gruppenregeln.
Niemand wird individuell bevorzugt oder benachteiligt. Jede Pflegekraft, jede Lehrerin, jeder Polizist oder ehrenamtlicher Helfer:in kann dieselben Vorteile nutzen – ganz unabhängig von Dienstgrad oder Behörde.
So bleiben wir transparent, fair und im Einklang mit dem Gesetz.
💬 Warum wir das so ernst nehmen
Wir wissen, wie sensibel das Thema ist. Viele Polizist:innen, Beamt:innen und Einsatzkräfte sind zu Recht vorsichtig, wenn es um „Vorteile“ geht. Und ehrlich gesagt: genau das finden wir gut. Denn Integrität ist ein Teil dessen, was Held:innen ausmacht.
Deshalb investieren wir lieber einmal mehr in saubere Prozesse, Nachweise und juristische Klarheit – damit ihr mit gutem Gewissen sparen könnt.
🧾 Zusammengefasst
§ 331 StGB schützt vor unzulässigen persönlichen Vorteilen.
ihrHelden.de bietet dagegen kollektive, marktübliche Vergünstigungen – keine individuellen Zuwendungen.
Alle Angebote sind frei von Einflussnahme auf dienstliche Entscheidungen.
Unsere juristische Prüfung bestätigt: Die Nutzung ist rechtlich unbedenklich.
❤️ Warum das alles für uns mehr als nur Formalität ist
Wir glauben, dass echte Wertschätzung nur funktioniert, wenn sie auf Vertrauen basiert.Darum war uns dieser Schritt wichtig – auch wenn er hinter den Kulissen viel Aufwand bedeutete.
Weil Dankbarkeit für Alltagsheld:innen niemals in einem Graubereich stattfinden sollte.Sondern offen, ehrlich und mit einem guten Gefühl.
🔒 Unser Versprechen
Wir schaffen keine Grauzonen, sondern Möglichkeiten. Jede Pflegekraft, jeder Polizist, jede Lehrerin und jeder Ehrenamtliche soll mit gutem Gewissen sagen können:
„Ich darf das – und ich hab’s mir verdient.“
Weil Dankbarkeit für Alltagsheld:innen nicht an Paragraphen scheitern sollte.Sondern anständig, nachvollziehbar und mit Respekt funktioniert.
📄 Lies hier das vollständige Gutachten:👉 Juristisches Kurzgutachten zu § 331 StGB und ihrHelden.de


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